Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den "Krebsfrüherkennungsrichtlinien" Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:
- ab dem 20. Lebensjahr: Blutdruckmessung, Zellabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales
- ab dem 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
- ab dem 50. Lebensjahr: zusätzliche rektale Tastuntersuchung und Test auf okkultes Blut im Stuhl, Inspektion der Haut
Des weiteren existieren zusätzliche Untersuchungen, die bei der Früherkennung von Krebserkrankungen helfen können und Ihnen so eine zusätzliche Sicherheit bieten. Im folgenden sind die Untersuchungen aufgeführt, die wir im Rahmen der erweiterten Krebsvorsorge für sinnvoll erachten.
Erweiterte Krebsvorsorge
Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens
In Ergänzung zu den Tastuntersuchungen bietet die Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens die Möglichkeit, v.a. die Eierstöcke besser darzustellen und die Gebärmutterschleimhaut zu beurteilen.
Tumormarker CA 125
Dieser Blutwert ist in 70-90 % der Fälle bei dem am häufigsten vorkommenden Eierstockkrebs erhöht. Die Bestimmung des Werts stellt somit ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung dar.
Ultraschalluntersuchung der Brust
Die jährliche Tastuntersuchung beim
Frauenarzt aber auch die Selbstuntersuchung durch Sie stellen wichtige Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung dar. Bestimmte Veränderungen, sog. Mikrokalk sind nur in der Mammographie sichtbar. Andere Veränderungen sind sehr gut mit Hilfe des Ultraschalls festzustellen. Deshalb zählt diese Untersuchung zu einer wichtigen ergänzenden Früherkennungsmaßnahme.
Human Papillomavirus Test
Bestimmte Untergruppen dieser Virusart, die den Gebärmuttermund befallen kann, erhöhen das Risiko an Gebärmutterhalskrebs bzw. an einer der Vorstufen zu erkranken. Eine Infektion wird häufig nicht bemerkt und auch in der Abstrichuntersuchung ist diese oft nicht zu erkennen . Ein Test auf HPV schafft somit Gewißheit. Der HPV-Test stellt eine private Zusatzuntersuchung dar und wird von der gesetzlichen Krankenkasse ohne medizinischen Grund nicht erstattet.
Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen empfehlen können, welche der zusätzlichen Untersuchungen für Sie sinnvoll sind. Wir beraten Sie gerne und infomieren Sie offen über unsere Preise. |