Erweiterte Schwangerschaftsvorsorge

Unser Praxisteam wird sein Bestes tun, damit Sie während der Schwangerschft von unserer Seite jede medizinische Unterstützung bekommen, die Sie in dieser schwierigen Phase benötigen. Hierzu zählen selbstverständlich die in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Untersuchungen.
Daneben existieren weitere Untersuchungen, deren Durchführung wir für sinnvoll erachten und die wir Ihnen gerne anbieten möchten:

Toxoplasmose

Die Toxoplasmose wird durch Toxoplasma gondii hervorgerufen und durch mit Katzenkot verunreinigte Lebensmittel oder rohes Fleisch übertragen. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft kann zu Schädigungen an Ihrem Kind führen. Andererseits ist eine Infektion mit diesem Erreger gut zu behandeln. In Österreich gehört der Toxoplasmosetest deshalb zur Mutterschaftsvorsorge. Der Test wird zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft mittels einer Blutuntersuchung durchgeführt.

Windpocken

Die meisten Erwachsenen in Deutschland haben als Kind eine Windpockenerkrankung durchgemacht und besitzen Antikörper gegen diese Erkrankung. Kinder dieser Schwangeren sind nicht gefährdet. Lediglich wenn es zu einer Erstinfektion in der Schwangerschaft kommt, kann es zu Schädigungen des Kindes kommen. Wenn bekannt ist, daß keine Immunität besteht und ein Kontakt mit einem an Windpocken Erkrankten stattgefunden hat, sollte sofort eine passive Impfung der Mutter durchgeführt werden. Wenn die Immunität allerdings nicht bekannt ist, muß zunächst eine Blutuntersuchung durchgeführt werden, was zu einer evtl. entscheidenen Zeitverzögerung führen kann. Deshalb wird empfohlen, den Immunstatus im Blut zu testen, wenn nicht erinnerlich ist, ob eine Windpockenerkrankung durchgemacht worden ist.

B-Streptokokken

Diese Erreger können bei einer Scheideninfektion, die häufig nicht bemerkt wird, zu einer Infektion des Kindes während der Geburt führen, welches z.B. an einer Lungenentzündung erkranken kann. Um eine effektive Risikoabschätzung vornehmen zu können, ist es sinnvoll, in der 36. SSW einen spezifischen Scheidenabstrich vornehmen zu lassen.

Ultraschall

In den mutterschaftsrichtlinien sind 3 Ultraschalluntersuchungen vorgeschrieben. Wann diese Untersuchungen durchzuführen sind können Sie Ihrem Mutterpaß entnehmen. V.a. wenn es um die Beurteilung des Wachstums des Kindes in der zweiten Schwangerschaftshälfte geht, reichen diese Untersuchungen manchmal nicht aus. Selbstverständlich werden in Verdachtsfällen auch zusätzliche Untersuchungen durchgeführt. Für Sie als werdende Mutter kann es allerdings eine zusätzliche Beruhigung sein, wenn bei jedem Vorsorgetermin ein Ultrschalluntersuchung durchgeführt wird.

First-Trimester-Screening

Im Rahmen der erweiterten Schwangerenvorsorge bieten wir auch das sogenannte First-Trimester-Screening an. Über diese spezielle Untersuchung können Sie sich auf einer weiterführenden Seite informieren.
 

Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen empfehlen können, welche der zusätzlichen Untersuchungen für Sie sinnvoll sind. Wir beraten Sie gerne und infomieren Sie offen über unsere Preise.